Читать книгу Klausurenkurs im Europarecht - Andreas Musil - Страница 43

2. Rückforderung unionsrechtswidriger Subventionen

Оглавление

Streinz Rn. 611 ff.

27

Einen der bereits klassischen Fälle unionsrechtlicher Einwirkung auf das Verwaltungsrecht bildet die Rückforderung unionsrechtswidriger Subventionen. Hier hat der EuGH zwei Grundsätze entwickelt, den Grundsatz der Effektivität (auch „Effektivitätsgebot“) und den Grundsatz der Äquivalenz (auch „Äquivalenzgebot“ bzw. Grundsatz der Gleichwertigkeit, früher: Diskriminierungsverbot)[69]. Der Unionsrechtsvollzug darf nicht schlechter funktionieren als der Vollzug nationalen Rechts und muss effektiv sein. Diese Grundsätze durchzieht die Rspr. des Gerichtshofs in vielen Fällen. Für die Rückforderung von Subventionen bedeutet das, dass die §§ 48, 49 VwVfG in weitem Umfang modifiziert werden, wenn Unionsrecht umgesetzt wird. Insbesondere Fragen des Vertrauensschutzes werden vom Unionsrecht anders bewertet als im nationalen Recht.

Beispiel:

Rückforderung unionsrechtswidriger Beihilfen[70].

Klausurenkurs im Europarecht

Подняться наверх