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5. Primäres Unionsrecht und Grundgesetz

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Streinz, Rn. 228 ff.

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Verstößt primäres Unionsrecht gegen das Grundgesetz, so kann dies vor dem BVerfG gerügt werden. Prüfungsmaßstab sind vor allem die Art. 23 I und 79 III GG (sog. Identitätskontrolle), aber auch Abgeordnetenrechte aus Art. 38 I GG. Auch dieser Fall kann Gegenstand einer Pflichtfachklausur sein.

Beispiele:

Urteile des BVerfG zu den Verträgen von Maastricht bzw. Lissabon[48].

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