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1. Allgemeines

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Fälle 11 und 12; Streinz Rn. 477 ff.

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Besonders wichtig auch in Pflichtfachklausuren sind die von der Union erlassenen Richtlinien (Art. 288 III AEUV). Sie beeinflussen das nationale Recht dadurch, dass sie durch nationale Gesetze umgesetzt werden müssen. Nach der Umsetzung bleiben sie zudem für die Auslegung und Anwendung der Gesetze relevant[60]. Doch auch schon vor der Umsetzung können sie innerstaatliche Wirkung entfalten, insbesondere dann, wenn sie nicht fristgerecht umgesetzt wurden.

Es sind verschiedene Problembereiche zu unterscheiden:

Folgen bei nicht erfolgter Richtlinienumsetzung (dazu sogleich 2./Rn. 22)
Probleme nach erfolgter Richtlinienumsetzung (dazu sogleich 3./Rn. 23)
Staatshaftung der Mitgliedstaaten bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Richtlinienumsetzung (dazu sogleich 4./Rn. 24)
Klausurenkurs im Europarecht

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