Читать книгу Völkerrecht - Andreas von Arnauld - Страница 100
3. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Оглавление175
Zu Zeiten der Blockkonfrontation war die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) das wichtigste Forum der Ost-West-Kooperation. Die Schlussakte von Helsinki von 1975 ordnete die Themen drei Körben zu (Korb 1: Souveränität, Nichteinmischung, friedliche Streitbeilegung, Korb 2: Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt, Sicherheit in Europa, Korb 3: humanitäre Fragen, menschliche Kontakte, Informationsaustausch). Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts wandelte sich die KSZE schrittweise: Mit der Charta von Paris für ein neues Europa (1990) bekannten sich die Staats- und Regierungschefs der KSZE-Staaten übereinstimmend zu Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, 1994 erfolgte in Budapest die Umbenennung in OSZE. Ziele der OSZE sind, in Fortführung der „Helsinki-Körbe“, Friedenssicherung, wirtschaftliche Kooperation, Umweltschutz sowie die Förderung von Menschenrechten und demokratischen Institutionen. In jüngster Zeit hat sie eine größere Rolle im Verhältnis zwischen Russland und dem Westen eingenommen.
176
Der OSZE gehören 57 Staaten aus Europa, Zentralasien und Nordamerika (USA, Kanada) sowie der Heilige Stuhl an. Neben der in der Regel alle zwei Jahre stattfindenden Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs, die allgemeine Leitlinien beschließt, tagen einmal im Jahr die Außenminister im Ministerrat als dem höchsten Beschlussgremium. Ein Ständiger Rat in Wien dient als Konsultations- und Beschlussgremium zwischen den Ratstagungen; Fragen der Rüstungskontrolle sind einem besonderen Forum für Sicherheitskooperation anvertraut. Die Geschäftsführung liegt bei dem Außenminister des Staates, der gerade den Vorsitz führt (jährliche Rotation), unterstützt durch seinen Vorgänger und designierten Nachfolger (sog. Troika). Unterstützt wird die Troika durch das Sekretariat, dem der Generalsekretär vorsteht. Die Parlamentarische Versammlung in Kopenhagen, die sich – dem Europarat ähnlich – aus Abgeordneten der nationalen Parlamente und orientiert an der Bevölkerungszahl zusammensetzt, hat nur beratende Funktion. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Institutionen (z. B. Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Warschau, Hoher Kommissar für nationale Minderheiten, Den Haag).
177
Die OSZE ist zwar unstreitig eine „regionale Abmachung“ im Sinne von Kapitel VIII UNCh; ganz überwiegend wird ihr jedoch keine Völkerrechtspersönlichkeit attestiert. Zwar hat sie sich im Laufe der Zeit von einer bloßen ständigen Konferenz zu einer Organisation mit fester Organstruktur entwickelt, es fehlt aber an dem erkennbaren Willen der Teilnehmerstaaten, die OSZE mit eigener Rechtsfähigkeit zu versehen. Die Annahme impliziter Rechtsfähigkeit wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die OSZE nicht auf vertraglicher Grundlage ruht, sondern ihre institutionellen Grundlagen v. a. durch Konferenzbeschlüsse erhalten hat. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die OSZE sich über die Jahre zu einer Internationalen Organisation im Rechtssinne entwickeln könnte.