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Die Organisation der Vereinten Nationen hat gemäß Art. 7 Abs. 1 UNCh sechs Hauptorgane: Generalversammlung, Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandrat, Internationalen Gerichtshof und Sekretariat. Generalversammlung (Art. 22 UNCh) und Sicherheitsrat (Art. 29 UNCh) können Nebenorgane einsetzen. Dabei handelt es sich v. a. um Ausschüsse, die mit Staatenvertretern und/oder Experten besetzt sind. In den sechs Hauptausschüssen der Generalversammlung (Abrüstung und internationale Sicherheit; Wirtschaft und Finanzen; soziale, humanitäre und kulturelle Fragen; besondere politische Fragen und Dekolonisierung; Verwaltung und Haushalt; Rechtsausschuss), in denen ein Hauptteil der Arbeit geleistet wird, hat jeder Mitgliedstaat Anspruch auf Mitwirkung. Gemäß Art. 68 UNCh kann der Wirtschafts- und Sozialrat zur Unterstützung seiner Arbeit Kommissionen einsetzen. Die Ausschüsse und Kommissionen können ihrerseits Unterausschüsse einrichten. Auf Grund ihrer abgeleiteten Legitimation müssen sie in ihrer Tätigkeit stets die Kompetenzgrenzen des Organs achten, das sie eingesetzt hat.

Während die Ausschüsse und Kommissionen eng mit der Alltagsarbeit der Hauptorgane verbunden sind, haben die Spezialorgane größere Eigenständigkeit. Zu ihnen gehören verselbstständigte Abteilungen (z. B. UNHCR, UNCTAD, UNICEF) und UN-Programme (z. B. UNDP, WFP, UNEP). Formal sind sie an die Generalversammlung angebunden und erstatten dieser Bericht (zumeist über den Wirtschafts- und Sozialausschuss).

Während die Neben- und Spezialorgane zur Organisation der Vereinten Nationen gehören und rechtlich unselbstständig sind, besitzen die Sonderorganisationen eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind der UNO über Abkommen nach Art. 63 UNCh verbunden, die vom Wirtschafts- und Sozialausschuss abgeschlossen und von der Generalversammlung genehmigt werden. Ihre Errichtung erfolgt gemäß Art. 57 UNCh durch selbstständige völkerrechtliche Abkommen. Zu den Sonderorganisationen zählen z. B. FAO, ILO, WHO, UNESCO, Weltbank, IWF und WIPO. Zu den autonomen Organisationen schließlich werden IAEA und WTO gerechnet. Diese sind selbstständige Internationale Organisationen mit einer gewissen „Nähe“ zu den Vereinten Nationen. Während die IAEA in enger Verbindung mit Sicherheitsrat und Generalversammlung steht, bestehen jedoch zur WTO keine formellen Verbindungen.

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