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6. Reform der Vereinten Nationen

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Seit langem besteht Einigkeit, dass das UN-System der Reform bedarf.[147] Die Ziele und der Weg dorthin freilich sind umstritten. Inhaltlich geht es darum, die Vereinten Nationen stärker auf neue Herausforderungen auszurichten: Eine veränderte Sicherheitslage, in der Gefahren für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zunehmend von internationalem Terrorismus und von staatsinternen Konflikten ausgehen, ein verbesserter Menschenrechtsschutz, bessere Bedingungen für humanitäre Hilfe, eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung und stärkere Anstrengungen im Bereich der Entwicklungspolitik sowie der Klima- und Umweltschutz sind Themen, die immer wieder angeführt werden, über die aber Einigkeit im Konkreten nicht leicht zu erzielen ist. In institutioneller Hinsicht steht eine Reform des Sicherheitsrates im Mittelpunkt der Diskussionen. Der Sicherheitsrat spiegelt in seiner heutigen Zusammensetzung die internationalen Kräfteverhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. In einer multipolaren Welt ist es bedeutsam, nicht an neuen Regionalmächten wie Indien und Brasilien vorüberzugehen, wenn die Vereinten Nationen den Anspruch aufrechterhalten wollen, repräsentativ für die internationale Gemeinschaft zu stehen. Hinsichtlich der Effizienz bleibt das oftmals von nationalen Interessen bestimmte Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder ein Stein des Anstoßes.

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Vor allem UN-Generalsekretär Annan hat sich in seinen beiden Amtszeiten nachdrücklich für eine Reform der Vereinten Nationen eingesetzt. Der von ihm in Auftrag gegebene Bericht der „Hochrangigen Gruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel“ vom Dezember 2004[148] hat eine Vielzahl von Reformideen präsentiert, von denen sich nur wenige im Abschlussdokument des Weltgipfels von 2005 wiederfinden.[149] Ungeklärt ist weiterhin die künftige Zusammensetzung des Sicherheitsrates. Hier wurden von der Hochrangigen Gruppen zwei Modelle vorgeschlagen, die eine Erweiterung des Gremiums auf 24 Mitglieder vorsehen, die gleichmäßig auf Afrika, Amerika, Asien und Europa (als neue Großregionen) verteilt werden sollen. Modell A sieht zusätzlich zu den bisherigen neue ständige Mitglieder vor, die kein Vetorecht besitzen sollen; bei den nicht ständigen Mitgliedern bleibt es bei einer Wahl auf zwei Jahre. Modell B sieht eine Erweiterung nur bei den nicht ständigen Mitgliedern vor, die künftig teils auf vier, teils auf zwei Jahre gewählt werden sollen. Keines der Modelle würde im Falle einer Umsetzung etwas an der derzeitigen Regelung zum Vetorecht ändern.

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Eine Hauptschwierigkeit für wirksame Reformen gerade des Sicherheitsrates liegt im Änderungsverfahren nach Art. 108 UNCh: Danach müssen Änderungen der Charta von zwei Dritteln der Mitglieder der Generalversammlung beschlossen werden, treten aber erst in Kraft, wenn zwei Drittel der UN-Mitglieder einschließlich sämtlicher ständiger Mitglieder des Sicherheitsrates sie ratifiziert haben. Dies gibt den ständigen Mitgliedern, die kaum ein Interesse an einer Schmälerung ihres Einflusses innerhalb der Organisation haben können, ein Vetorecht auch im Ratifikationsverfahren. Änderungen werden in der Praxis daher wohl nur auf Ebene der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates zu erzielen sein.[150]

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