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2. Teil Verbraucherschutz1. Kapitel Strafrechtliche Produkthaftung › Vorbemerkung

Vorbemerkung

Produkthaftung ist die Haftung für Schäden oder Gefährdungen, die aus dem Inverkehrbringen von Produkten resultieren. Zum Produkt wird eine bewegliche Sache[1] durch ihre Bestimmung zum wirtschaftlichen Austausch. Daran fehlt es bei der Herstellung von Gegenständen zum privaten Gebrauch. Sie kann daher ebensowenig eine Produkthaftung begründen wie (mangels eines Inverkehrbringens) die Beeinträchtigung von Rechtsgütern bei der Herstellung von Produkten.[2]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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