Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 197
A. Allgemeines Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht
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Der Begriff des Lebensmittelstrafrechts, der sich in der Praxis durchgesetzt hat, umfasst alle strafrechtlichen Vorschriften, die den Umgang mit Lebensmitteln regeln, sowie solche, die Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände betreffen. Entsprechend wird der Begriff des Lebensmittelrechts auf sämtliche Regelungen erstreckt, die die Erzeugnisse i.S.d. § 2 Abs. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)[1] betreffen.