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III. Kompetenzverteilung im Rahmen der auswärtigen Gewalt des Bundes (Organkompetenz)

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Im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des Bundes ist weiterhin zu differenzieren, welche Organe des Bundes in welchem Umfang vom Grundgesetz mit der Wahrnehmung der auswärtigen Gewalt betraut sind.

Völkerrecht

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