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III. Kompetenzverteilung im Rahmen der auswärtigen Gewalt des Bundes (Organkompetenz)
ОглавлениеIm Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des Bundes ist weiterhin zu differenzieren, welche Organe des Bundes in welchem Umfang vom Grundgesetz mit der Wahrnehmung der auswärtigen Gewalt betraut sind.