Читать книгу Europarecht - Bernhard Kempen - Страница 444
2. Deutsches Recht
Оглавление789
Im deutschen Recht werden die Vorgaben der Europol-VO durch das Europol-Gesetz (ursprünglich vom 16.12.1997, BGBl. II S. 2150) umgesetzt. Zwar entfaltet die Europol-VO unmittelbare Wirkung auch im deutschen Rechtskreis, jedoch sind einzelne Bereiche durch die Mitgliedstaaten ausfüllungsbedürftig. Genau dort setzt das Europol-Gesetz an, wie es dies auch schon zum Europol-Übk. (nebst dessen Ratifikation) und zum Europol-Beschl. getan hat. Übrig geblieben ist davon die ehemals als Art. 2 bezeichnete Norm des Europol-Gesetz, die nunmehr (durch Gesetz vom 23.6.2017, BGBl. I S. 1882) ohne Artikel-Bezeichnung in sechs Paragraphen die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Europol regelt (dazu Rn. 812 f.).
E › Europol (Björn Schiffbauer) › III. Aufgaben und Arbeitsweise