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1. Einordnung im System der EU
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Als Agentur der EU ist Europol mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet (vgl. auch Art. 62 Europol-VO) und von den EU-Institutionen rechtlich getrennt. Europol gehört aber zum acquis communautaire, da ihr Bestand auf Art. 88 AEUV zurückgeht. Sie gehört zum RFSR und ist dabei im Bereich der PZ angesiedelt. Überdies ist Europol nicht nur über ihr Personal, sondern auch über die Finanzierung sowie die parlamentarische Kontrolle fest mit der EU verwoben.