Читать книгу Europarecht - Bernhard Kempen - Страница 76

IV. Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Оглавление

104

Eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit liegt vor, wenn durch die Maßnahme eines Verpflichtungsadressaten der Gewährleistungsinhalt der Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt wird. Wie bei allen Grundfreiheiten (→ Grundfreiheiten: Allgemeine Lehren) können sich Beeinträchtigungen zum einen aus unmittelbar oder mittelbar diskriminierenden Maßnahmen ergeben (Gleichheitsrecht) und zum anderen aus beschränkenden Maßnahmen (Freiheitsrecht).

Europarecht

Подняться наверх