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a) Ordre-Public-Klausel

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Gem. Art. 45 Abs. 3 AEUV stehen die Gewährleistungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit unter dem Vorbehalt der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen. Mit dem Rechtfertigungsgrund können sowohl unmittelbar und mittelbar diskriminierend wirkende Maßnahmen als auch Beschränkungen gerechtfertigt werden.

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Aufgrund der systematischen Stellung ist umstritten, ob der Rechtfertigungsgrund lediglich auf die in Art. 45 Abs. 3 AEUV genannten Mobilitätsrechte Anwendung findet oder auch auf die in Art. 45 Abs. 2 AEUV erwähnten Arbeitsbedingungen. Für eine Anwendung des Rechtfertigungsgrundes auf sämtliche Absätze des Art. 45 AEUV sprechen die einheitliche Schutzbereichsgewährleistung für die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Art. 45 AEUV sowie die Konvergenz der Grundfreiheiten, da der identische Rechtfertigungsgrund in Art. 52 AEUV einheitlich für alle Gewährleistungen der → Niederlassungsfreiheit gilt.

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Die Begriffe öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH in der Freizügigkeitsrichtlinie (RL 2004/38/EG) näher definiert. Die Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit müssen nach Art. 27 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 Freizügigkeitsrichtlinie direkt an das Verhalten des Betroffenen anknüpfen. Das persönliche Verhalten muss gem. Art. 27 Abs. 2 UAbs. 2 S. 1 Freizügigkeitsrichtlinie zudem eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Ein nationales Gesetz, das eine Ausweisung von strafrechtlich verurteilten Ausländern ohne nähere Prüfung der vorgenannten Einschränkungen vorsieht, ist mit dem Unionsrecht unvereinbar (EuGH, Urt. v. 29.4.2004, C-493/01 – Oliveri –, Rn. 100). Eine Rechtfertigung von Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit setzt gem. Art. 29 Freizügigkeitsrichtlinie voraus, dass die Maßnahme zur Abwehr von Krankheiten mit epidemischem Potenzial i.S.d. einschlägigen Rechtsinstrumente der Weltgesundheitsorganisation bzw. sonstige übertragbare, durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten erfolgt.

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