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a) Unmittelbare Wirkung von privatrechtlichen Richtlinien

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Literaturhinweis:

Hermann/Michl, Wirkungen von EU-Richtlinien, JuS 2009, 1065 ff.

Beispiel 5:

Mitgliedstaat M kannte bisher – entsprechend der alten Verbraucherkredit-RL – kein Widerrufsrecht für Verbraucherkreditverträge. Aus verschiedenen Gründen hängt M mit der Umsetzung der neuen Verbraucherkredit-RL, die ein 14-tägiges Widerrufsrecht vorsieht, zurück.

Ein Jahr nach Ende der Umsetzungsfrist ist immer noch keine Umsetzung erfolgt. Verbraucher V möchte sich einen neuen Wagen kaufen und nimmt zu diesem Zweck bei der Bank B einen Verbraucherkredit auf. Den nationalen Gesetzen entsprechend erfolgt keine Widerrufsbelehrung. Einige Tage nach Auszahlung des Kredits wird V klar, dass er sich einen Autokauf zurzeit kaum leisten kann. V möchte sich von dem Kreditvertrag lösen und das Geld umgehend an die Bank zurückzahlen.

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