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Erster Teil Der Aufbau des A-Gutachtens

Erster Teil Der Aufbau des A-Gutachtens

Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

Zweiter Abschnitt Klausurrelevante Strafverfolgungshindernisse

Dritter Abschnitt Beweiswürdigung

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Die Darstellung des A-Gutachtens hat sich am Maßstab der Übersichtlichkeit zu orientieren. Zweckmäßig ist der Aufbau, der dem Leser den größtmöglichen Überblick verschafft. Etabliert haben sich die folgenden Grundsätze:

Historisch zusammenhängende Geschehensabläufe (= prozessuale Taten) sind gesondert darzustellen.

Tipp:

Geben Sie den Abschnitten aussagekräftige Namen, ohne diese mit erst noch zu prüfenden gesetzlichen Merkmalen zu bezeichnen.

Beispiele: „Der Einbruch bei T“; „Die Prügelei zwischen A und B im Wald“ u.s.w.

Alternativ bzw. innerhalb eines Abschnitts kann die Einteilung nach den Beschuldigten sinnvoll sein (z.B. 1. Abschnitt: Der Einbruch bei O; A. Hinreichender Tatverdacht gegen M; B. Hinreichender Tatverdacht gegen C usw.).
Achten Sie auf korrekte Gliederungsebenen (A., I., 1., a., aa., (1.)), die in besonderer Weise Übersichtlichkeit herstellen können.

Innerhalb eines Sinnabschnitts sollten Sie die Delikte grundsätzlich chronologisch und die gewichtigen Strafvorschriften zuerst prüfen.

Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen

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