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c) Bestellungen und Anzeigen unter dem Namen des Opfers (Nr. 3)

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Die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unter dem Namen des Opfers (Nr. 3a) kann in jeder Form stattfinden. Am häufigsten wird dies via Internet stattfinden. Die ebenfalls pönalisierte Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen (Nr. 3b), kann vor allem bei der Aufgabe von Annoncen im Namen des Opfers erfüllt sein. Ein möglicher Fall hierzu wird unten in Rn. 219 geschildert (bitte den Sachverhalt bereits an dieser Stelle lesen!).

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

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