Читать книгу Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook - Christian Jäger - Страница 108

II. Qualifikation nach § 238 II StGB

Оглавление

138

§ 238 II StGB beinhaltet eine Qualifikation für den Fall, dass der Täter das Opfer oder ihm nahestehende Personen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt (hier ist wenigstens bedingter Vorsatz bezüglich der Herbeiführung der Gefahr erforderlich[21]).

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Подняться наверх