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1. Frank’sche Formel[52]

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Diese geht davon aus, dass der Täter vorsätzlich handelt, wenn er auch so gehandelt hätte für den Fall, dass er den Erfolgseintritt mit Sicherheit vorausgesehen hätte.

Kritik: Nach dieser Theorie wäre Vorsatz nur in den seltensten Fällen gegeben, da der Täter grds. von der für ihn günstigsten Alternative ausgeht. Außerdem ist nicht einzusehen, weshalb ein außertatbestandliches Ziel (z. B. Wettgewinn) über den Tatbestandsvorsatz entscheiden können soll.

Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

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