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VII. Sonstige Politikbereiche

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Klimaschutzmaßnahmen der EU sind auch in weiteren Politikbereichen möglich wie z.B. in der Landwirtschaft nach Art. 38 ff. AEUV und dem Verkehrsbereich nach Art. 91, 100 Abs. 2 AEUV. Beide Sektoren sind zwar sehr THG-intensiv, werden aber klimaschutzrechtlich derzeit nicht auf diesen Kompetenzen adressiert.[55]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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