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1. Problemaufriss

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Da es zwischen all diesen Kompetenzen Überschneidungen gibt, stellt sich die Frage der genauen Abgrenzung zwischen diesen Ermächtigungsgrundlagen für eine europäische Klimaschutzpolitik. Dies zu klären ist kein theoretischer Selbstzweck. Hiervon hängen ganz konkrete praktische Fragen ab. So ist je nach Kompetenzgrundlage das Gesetzgebungsverfahren anders. Entweder kann der Rat alleine entscheiden oder das Europäische Parlament entscheidet mit. Auch sind die Anhörungsrechte anderer Institutionen wie z.B. des Ausschusses der Regionen verschieden. Vor allem aber geht es um die politische höchst bedeutsame Frage, ob Mehrheitsbeschlüsse möglich sind oder nur einstimmig entschieden werden kann. Schließlich ist die Kompetenzgrundlage einer EU Klimaschutzmaßnahme auch deshalb wichtig, weil je nach Kompetenzgrundlage die nationalen Spielräume der Mitgliedstaaten zu weitergehenden, ehrgeizigeren nationalen Klimaschutzpolitik unterschiedlich groß sind.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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