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a) Klimaschutz und Wettbewerb

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Klimapolitische Maßnahmen wie z.B. das Vorschreiben bestimmter Energieeffizienz oder Emissionsnormen für Fahrzeuge haben oft den Charakter von Produktnormen oder können in Form des Vorschreibens CO2-armer Industrieprozesse auch Produktionsnormen sein. Beide Regularien sind zwar einerseits umweltpolitisch motiviert, können andererseits aber auch massiv in die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Marktteilnehmer eingreifen. Es stellt sich daher hier in besonderer Weise die Frage der Abgrenzung von Umweltkompetenzen nach Art. 192 AEUV und Binnenmarktkompetenzen nach Art. 114 AEUV.[62]

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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