Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 183

4. Hauptniederlassung bei einer Unternehmensgruppe

Оглавление

283

Im Falle einer Unternehmensgruppe[640] soll die Hauptniederlassung des herrschenden Unternehmens als Hauptniederlassung der Unternehmensgruppe gelten, es sei denn, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung werden von einem anderen Unternehmen festgelegt (vgl. ErwG 36 S. 8).[641]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх