Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 188
1. Allgemeines
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Die Definition des Unternehmens hat grundsätzliche Bedeutung im Rahmen der DS-GVO. Sie richtet sich an nichtöffentliche Datenverarbeiter, unabhängig davon, ob Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter. Weder DSRL noch BDSG a.F. enthielten eine Definition des Unternehmens.