Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 191

1. Allgemeines

Оглавление

300

Art. 4 Nr. 19 definiert die Unternehmensgruppe als eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht. Eine Unternehmensgruppe besteht danach aus mindestens zwei Unternehmen, zwischen denen ein Über-Unterordnungsverhältnis herrscht.[667]

301

Nach ErwG 37 sollte das herrschende Unternehmen dasjenige sein, das zum Beispiel aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der finanziellen Beteiligung oder der für das Unternehmen geltenden Vorschriften oder der Befugnis, Datenschutzvorschriften umsetzen zu lassen, einen beherrschenden Einfluss auf die übrigen Unternehmen ausüben kann. Ein Unternehmen, das die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihm angeschlossenen Unternehmen kontrolliert, sollte zusammen mit diesen als eine „Unternehmensgruppe“ betrachtet werden. Das macht deutlich, dass es bei der Unternehmensgruppe nicht ausschließlich auf eine Beherrschung im gesellschaftsrechtlichen Sinne ankommt, sondern auch faktische Unternehmensgruppen, bei denen z.B. aufgrund von Verträgen bestimmten Unternehmen die Möglichkeit zum Richtlinienerlass gegeben ist, hierunter fallen können.[668]

302

Beispiel für eine Unternehmensgruppe ist insbesondere der Konzern. So definiert § 18 Abs. 1 AktG einen solchen als „ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen“, die „unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind“.

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх