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cc) Art der personenbezogenen Daten (Art. 6 Abs. 4 lit. c)

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Relevant ist nach Art. 6 Abs. 4 lit. c ferner die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere, ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gem. Art. 10 verarbeitet werden. Aufgrund des weiten Wortlauts können aber auch andere Arten personenbezogener Daten zu berücksichtigen sein, denen eine gesteigerte Schutzwürdigkeit zukommt. Die Art.-29-Datenschutzgruppe benennt als Beispiel etwa Kommunikationsdaten oder Standortdaten und sieht sogar eine etwaige Relevanz für den Fall, dass der Betroffene ein Kind ist oder anderweitig zu einem besonders schutzwürdigen Bevölkerungsteil gehört, wie zum Beispiel Asylsuchende oder ältere Menschen.[505] Letztlich kommt es damit i.R.v. Art. 6 Abs. 4 lit. c auf die Schutzwürdigkeit und den Aussagegehalt der Daten an.[506] Im Ergebnis gilt auch hier die Faustformel: Je sensitiver die Daten, desto geringer die Möglichkeit der Weiterverarbeitung.[507] Teilweise wird hierin gar ein Schwerpunkt der Beurteilung des gesamten Kompatibilitätstests gesehen.[508]

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