Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 407

aa) Allgemeines

Оглавление

261

Die Vorschrift orientiert sich an den Regelungen des § 13 Abs. 2 und des § 14 Abs. 2–5 BDSG a.F.[533] Sie dient dazu für öffentliche Stellen im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung eine nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch denselben Verarbeiter zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem er sie ursprünglich erhoben hat, zu etablieren. Die Vorschrift stellt damit die zentrale Norm für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch nationale öffentliche Stellen dar. Sie gilt ausweislich der Gesetzesbegründung explizit unabhängig davon, ob die Zwecke der Weiterverarbeitung mit den Zwecken, für die die Daten ursprünglich erhoben wurden, nach Art. 6 Abs. 4 VO (EU) Nr. 2016/679 (DS-GVO) vereinbar sind.[534] Zur Notwendigkeit der Rechtmäßigkeit des der Datenverarbeitung zugrunde liegenden Verwaltungshandelns vgl. oben Rn. 121 die Ausführungen zu § 3 BDSG.

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх