Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 474

IV. Datenübermittlung besonderer Kategorien (§ 25 Abs. 3 BDSG)

Оглавление

38

Eine Übermittlung sog. sensibler Daten (Art. 9 Abs. 1) ist nach § 25 Abs. 3 BDSG nur zulässig, wenn neben den Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 oder 2 BDSG ein Ausnahmetatbestand nach Art. 9 Abs. 2 oder § 22 BDSG vorliegt. Auch Art. 9 Abs. 1 enthält ein prinzipielles Verarbeitungsverbot, von welchem in den in Abs. 2 geregelten Fällen[679] oder nach § 22 BDSG, der sich wiederum auf die Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 2 stützt, abgewichen werden kann.[680] § 25 Abs. 3 BDSG wiederholt insofern lediglich deklaratorisch die ohnehin geltenden Ausnahmeregelungen für die Verarbeitung von besonders sensiblen Daten für den Fall der Datenübermittlung.[681]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх