Читать книгу Maklerrecht - Detlev Fischer - Страница 49

3. Stillschweigender Vertragsabschluss

Оглавление

5

Lässt sich eine ausdrückliche Vereinbarung im Provisionsprozess nicht feststellen, so ist weiter zu prüfen, ob ein Maklervertrag nach § 652 BGB stillschweigend durch schlüssiges Verhalten geschlossen wurde.5 Dem stillschweigenden Abschluss des Maklervertrages kommt im Rechtsalltag zentrale Bedeutung zu; er ist mit vielfachen Beweisproblemen im Provisionsprozess verbunden.6 Aus dem Bezirk des Kammergerichts ist etwa bekannt, dass bei Verbrauchergeschäften kaum eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Aber auch im gewerblichen Bereich gibt es allenfalls in einem Zehntel der Fälle eine schriftliche Abrede.7

6

Um den Besonderheiten bei der Anbahnung des Maklervertrages angemessen Rechnung zu tragen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die allgemeinen Regeln der Vertragslehre zu Recht um einen weiteren, maklerspezifischen Rechtssatz ergänzt.8 Danach ist es Sache des Maklers, etwaige Unklarheiten auf Seiten des Interessenten aus dem Wege zu schaffen, was in der Regel nur durch ein ausdrückliches Provisionsverlangen hinreichend verlässlich geschehen kann.9 Ein Interessent, der in Kenntnis eines derartigen eindeutigen Provisionsverlangens die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will.10

Maklerrecht

Подняться наверх