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(cc) High Court of Justice

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Der High Court of Justice, auch High Court of England and Wales, entschied ebenfalls, dass Kartellschadensersatzstreitigkeiten von einer weiten („any disputes related to this Agreement [...]“) Schiedsklausel erfasst seien. Im zugrunde liegenden Sachverhalt machte Microsoft Kartellschadensersatzansprüche gegen Sony im Zusammenhang mit dem Lithium-Ionen-Batterien-Kartell geltend.260 Nach Auffassung des Gerichts erstreckten sich die Schiedsklauseln in den Lieferverträgen, in denen Preisverpflichtungen nach Treu und Glauben („good faith pricing obligations“) enthalten waren, auch auf die kartellrechtliche Streitigkeit. Der Zusammenhang mit dem Vertrag sei gegeben, da es Microsoft auch möglich gewesen wäre, statt der tatsächlich geltend gemachten deliktischen Ansprüche, vertragliche Ansprüche geltend zu machen.261 Der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz stünde ebenfalls nicht entgegen, weil der von Generalanwalt Jääskinen erwogene Ansatz in Sachen CDC nicht bindend sei. Dem CDC-Urteil könne keine Aussage entnommen werden, die einer Erstreckung von Schiedsklauseln auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche entgegenstünde.262

Kartellrechtliche Schadensersatzklagen

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