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c) Fach- und Praktiker-Handbücher sowie Enzyklopädien

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Handbücher behandeln in umfassender Weise ein bestimmtes Rechtsgebiet. Sie konzentrieren sich im Gegensatz zu Kommentaren in der Regel nicht auf ein bestimmtes Gesetz und orientieren sich auch nicht an dessen Aufbau, sondern sind in mehrere, meist von verschiedenen Autoren bearbeitete thematische Abschnitte des jeweiligen Rechtsgebietes aufgeteilt.[60] Diese Literaturkategorie hat besondere Bedeutung in Rechtsgebieten, die von einer unübersichtlichen Vielzahl von Gesetzesvorschriften und Richtlinien bestimmt werden. Ihr Hauptzweck ist die systematische Aufarbeitung der Zusammenhänge und die Verschaffung eines Überblicks.[61] Handbücher haben überwiegend in der Praxis (z.B. als Anwalts-Handbücher) die Funktion von Nachschlagewerken.

Becking/Gebele (Hrsg.), Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 12. Aufl., München 2016;

Mes (Hrsg.), Beck’sches Prozessformularbuch, 13. Aufl., München 2016.

Enzyklopädien enthalten eine in einzelne Stichworte kategorisierte Aufarbeitung der Fragestellungen und Problemfelder ganzer Rechtsgebiete. Die Bearbeitung erfolgt wie bei Handbüchern und Kommentaren in der Regel durch mehrere, teilweise eine Vielzahl von Autoren. In den letzten Jahren hat die Erstellung von Enzyklopädien – vor allem im Bereich rechtsvergleichender und interdisziplinärer Themen – stark zugenommen.

|22|Basedow, Jürgen u.a. (Hrsg.), Elgar Encyclopedia of Private International Law, Cheltenham 2017, mit über 200 Autoren und Stichworten zu zahlreichen Rechtsbegriffen aus dem IPR sowie Übersetzungen zahlreicher nationaler IPR-Gesetze.

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