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|42|d) Rangfolge und Verhältnis der Anspruchsgrundlagen

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Eine juristische Falllösung erfordert grundsätzlich die Befassung mit allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen. Aufgrund der Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches ist bei der Falllösung eine bestimmte Prüfungsreihenfolge sinnvoll, wenn nicht sogar zwingend einzuhalten.[142] Befolgt man einige Grundregeln, ist zum einen ein systematisch-konsistenter Aufbau der Fallprüfung sichergestellt. Zum anderen besteht die Gewähr, keine relevanten Rechtsprobleme (z.B. Anspruchsgrundlagen, Einwendungen oder Einreden) zu übersehen. Vereinfacht lässt sich der Ablauf einer Fallprüfung im Zivilrecht mit zwei Faustregeln begründen und verinnerlichen. Dies ist zum einen die Fünf-Schritte-Regel (dazu sogleich unter (1)) sowie zum anderen – in der Fallprüfung eine Ebene darunter – die Drei-Stufen-Regel, auch „Juristischer Dreiklang“[143] genannt (dazu nachfolgend unter e)).

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