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|25|g) Sammelwerke, insbesondere Fest- und Gedenkschriften

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Fest- und Gedenkschriften sind Sammelwerke von Beiträgen einer Mehrzahl verschiedener Autoren. Sie werden zu Ehren eines Wissenschaftlers, Praktikers oder auch einer Institution (z.B. des Bundesgerichtshofs[78] oder der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht[79]) verfasst. Häufig befassen sich die einzelnen Beiträge mit einem oder einigen thematischen Schwerpunkten, so insbesondere, wenn der mit der Schrift geehrte Wissenschaftler oder Praktiker auf diesem Gebiet tätig war. Die einzelnen Beiträge behandeln dann üblicherweise eine oder verschiedene spezielle Fragestellungen aus diesem Rechtsgebiet.[80]

Ebenfalls in die Kategorie der Sammelwerke fallen sogenannte Kompilationen der Werke einzelner Autoren. Dies kann aus Anlass der Ehrung eines Autors erfolgen. Häufig werden die – meist über eine Vielzahl verschiedener Zeitschriften und Sammelwerke verstreuten – Werke eines Wissenschaftlers aber auch erst nach seinem Tod in einem Gesamtwerk zusammengefasst.

Besonders aufschlussreich für die Beweggründe ist das Vorwort zur zweibändigen Aufsatzsammlung „Abhandlungen zum internationalen Privatrecht von Franz Kahn (1861–1904)“ von 1928. Im Vorwort der Herausgeber heißt es: „Mancher wird vielleicht fragen: bedarf es einer Sammlung der Abhandlungen eines solchen Forschers, da doch die weitaus meisten von ihnen in jedermann zugänglichen Zeitschriften erschienen sind? Die Herausgeber glaubten diese Frage bejahen zu müssen. Wohl werden diese Abhandlungen in den gangbaren Lehrbüchern und Kommentaren da und dort zitiert; aber nur wenige sind sich bewußt, daß sie zu dem Bedeutendsten gehören, was die Literatur des IPR überhaupt – und nicht nur bei uns – aufzuweisen hat.“[81]

Eine weitere spezielle Form von Sammelwerken sind sogenannte Tagungsbände. Hierbei handelt es sich um die gebundene Sammlung von Vorträgen, Diskussionen und Ergebnissen von Fachtagungen zu einem bestimmen Thema oder Themengebiet.

Alle diese Kategorien sind für die Bearbeitung von Studienarbeiten – wie im Fall der monographischen Werke – in erster Linie zur Vertiefung besonderer Fragestellungen angezeigt.

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