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|24|f) Aufsätze und Urteilsanmerkungen in Zeitschriften

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Bei der Kategorie unselbständiger Beiträge in juristischen Fachzeitschriften handelt es sich seit jeher um eine bedeutende Ausdrucksform für juristische Meinungen (vor allem in Aufsätzen und Urteilsanmerkungen). Die Bedeutung von Zeitschriftenbeiträgen hat im Vergleich zu eher traditionellen Publikationsformen (wie z.B. Monographien) in den letzten Jahren zudem – beschleunigt durch die Digitalisierung, aber auch die Internationalisierung der Rechtswissenschaft – stetig zugenommen. Zeitschriftenbeiträge zu speziellen juristischen Fragestellungen erscheinen schneller als Kommentarwerke oder Monographien. Dies garantiert – neben der gesteigerten Verbreitung infolge zunehmender Datenbanknutzung – insbesondere ein höheres Maß an Aktualität.

Je nach Kategorie der jeweiligen Zeitschrift unterscheiden sich auch die Inhalte der Beiträge.[76] Aufsätze oder Urteilsanmerkungen in Zeitschriften behandeln grundsätzlich überwiegend aktuelle Streitfragen oder beschreiben Entwicklungen in bestimmten Rechtsgebieten. Sie befassen sich aber teilweise – so z.B. in den wissenschaftlich orientierten sogenannten Archivzeitschriften (z.B. AcP, RabelsZ, ZGE) – auch vertieft mit grundlegenden Fragen.

Eine besondere Form der „Überblicksliteratur“ mit besonderem Aktualitätsanspruch sind Rechtsprechungsübersichten in gesondert für diese Kategorie der Urteilsanmerkungen und der Analyse aktueller Rechtsprechung geschaffenen Zeitschriften (z.B. NJW-RR, GRUR-RR, NVwZ-RR, WuB).

Besondere Bedeutung bei der Bearbeitung juristischer Studienarbeiten – vor allem bei der Falllösung – haben sogenannte Ausbildungszeitschriften. Zu nennen sind z.B. die JuS, die JURA und die JA. Diese Zeitschriften richten sich in erster Linie an Studenten und Referendare, indem sie speziell für das Studium und die Examensvorbereitung konzipierte Beiträge oder Rechtsprechungsübersichten enthalten. Auch die Methodik der Fallbearbeitung wird behandelt. So enthält z.B. die JURA einen Methodik-Teil, die JuS ein sogenanntes „JuS-Tutorium“ mit examensrelevanten Beiträgen. Die JA bietet schließlich „Übungsblätter“ für Studenten und Referendare.[77]

Neben der ausbildungsorientierten, häufig vereinfachten Aufarbeitung bestimmter Rechtsfragen und Problemkreise enthalten Ausbildungszeitschriften stets auch allgemeine Hinweise zur Anfertigung von Klausuren und Studienarbeiten. Auch sind regelmäßig Musterklausuren und Musterhausarbeiten enthalten. Aufgrund der systematischen und gezielt auf die Bedürfnisse von Studierenden in den Anfangssemestern zugeschnittenen Aufgaben und Lösungen bieten gerade diese Inhalte gelegentlich wertvolle „Einstiegshilfen“ bei der Bearbeitung juristischer Hausarbeiten.

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