Читать книгу Rechtswissenschaftliches Arbeiten - Florian Keßenich - Страница 37

|38|1. Juristische Falllösungen a) Gliederungspunkte und Überschriften

Оглавление

In Falllösungen findet die Abfolge der juristischen Prüfungsschritte im Gutachten eine Entsprechung in den Überschriften und damit im Aufbau und in den Gliederungspunkten der Bearbeitung. Die einzelnen Gliederungspunkte orientieren sich in zunehmender Segmentierung an den verschiedenen Sachverhaltsabschnitten (z.B. Ausgangsfall und Abwandlung), den Ansprüchen verschiedener Beteiligter (z.B. Ansprüche des A gegen B, Ansprüche des A gegen C) und den einzelnen Ansprüchen und Anspruchsgrundlagen (z.B. Anspruch auf Herausgabe nach § 985 BGB). Auch innerhalb der einzelnen Anspruchsgrundlagen kann und muss in aller Regel eine weitere Untergliederung vorgenommen werden (z.B. Eigentum des A, Recht zum Besitz des B). Selbst innerhalb der einzelnen Tatbestandsmerkmale sind nochmalige Untergliederungen möglich (z.B. Eigentumserwerb des A, Gutgläubiger Eigentumserwerb des B). Eine allzu feinteilige Auffächerung der einzelnen Diskussionspunkte ist allerdings aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zu vermeiden. Eine noch feingliedrigere Auffächerung als in nachfolgendem Ausschnitt aus der Musterhausarbeit wird nur selten benötigt:

1 Ansprüche K gegen VAnspruch auf Übereignung des Bienenvolkes aus § 433 Abs. 1 BGBAnspruch entstandenAnspruch erloschen: UnmöglichkeitErgebnisSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (§§ 280, 283 BGB)SchuldverhältnisBefreiung von der LeistungspflichtVertretenmüssenErgebnisAnspruch auf Ersatzherausgabe (§§ 285, 963 BGB)SchuldverhältnisBefreiung von der Leistungspflicht (§ 275 BGB)Erlangung eines Ersatzes oder ErsatzanspruchsKausalitätIdentität oder KongruenzRechtsfolge

2 Ansprüche V gegen KAnspruch auf Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB)KaufvertragUnmöglichkeit der Leistung, §§ 275, 326 BGBErgebnis

3 Anspruch K gegen I gem. § 749 Abs. 1 BGBGemeinschaftTeilung in Natur, § 752 BGBTeilung durch Verkauf, § 753 BGBErgebnis

|39|Abb. 4: Auszugsweise Auffächerung der Diskussionspunkte aus der Musterhausarbeit

In jedem Fall untersagt ist eine Überschriftenbildung im Sinne von „Obersatz“, „Definition“ und „Subsumtion“.[138] Bei dieser Abfolge von Prüfungspunkten handelt es sich gerade nicht um Gliederungspunkte einer Falllösung, sondern um die universelle methodische Mikrostruktur eines jeden juristischen Gutachtens (dazu unten § 6 II.). Die juristische Methodik dient insoweit einer konsistenten und nachvollziehbaren Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und sichert für die Falllösung im Gutachten aber auch und insbesondere in der Rechtsanwendung ein hohes Maß an Nachprüfbarkeit. Nur bei nachprüfbaren Methoden kann im Nachgang eine Richtigkeitskontrolle stattfinden; dies gilt für die juristische Prüfung ebenso wie für die Kontrolle durch höhere Instanzen. Als Quintessenz der juristischen Prüfung und Rechtsanwendungsmethoden bleibt die Abfolge von Obersatz, Definition und Subsumtion zwingend unerwähnt. Eine Übernahme in die Überschriften würde zu unsinniger Wiederholung des immer wieder gleichen Prüfungsablaufs führen.

Rechtswissenschaftliches Arbeiten

Подняться наверх