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I. B Denkmälergattungen

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Für die vorliegende Arbeit wurden alle bislang bekannten römischen Schiffsdarstellungen der Denkmälergattungen Relief, Rundplastik, Mosaik, Gemälde und Graffiti aus dem oben definierten Untersuchungsgebiet erfasst und in einem Katalog zusammengestellt. Die Gesamtzahl beläuft sich auf 478 einzelne Objekte. Der angestrebte Untersuchungsschwerpunkt bei den Kontexten römischer Schiffsdarstellung setzt voraus, dass ausschließlich Exemplare mit bestimmten Eigenschaften in die folgenden Betrachtungen einfließen dürfen. Diese müssen mit einem Gebäude, einem unbeweglichen Monument oder einer auf andere Weise räumlich klar umgrenzten Stätte in Verbindung stehen. Sofern sie nicht in situ angetroffen werden, muss der ursprüngliche Anbringungsort sicher erschlossen werden können. Dies gilt etwa für Wandgemälde, Bodenmosaiken und Verkleidungsplatten aus Marmor oder Terrakotta, aber auch für Sarkophage, deren Bestimmung und physisches Gewicht häufigen Transport über weite Strecken, wenn nicht ausschließen, so doch unwahrscheinlich machen. Auch die Skulpturen kaiserzeitlicher römischer Bildhauer waren i.d.R. für die permanente Aufstellung an einem festen Platz vorgesehen. Es werden also vorwiegend Objekte von bekannten oder erschlossenen festen Anbringungsorten berücksichtigt. Die vorgenannte Abgrenzung schließt Münzen und Gemmen sowie Gebrauchsgegenstände wie Tonlampen oder Geschirr aus, die zwar ebenfalls zur Ausstattung von Gebäuden gehörten, jedoch aufgrund ihrer Beweglichkeit weniger eindeutig einem bestimmten Raumumfeld zuzuordnen und demnach für eine nachhaltige Kontextanalyse ungeeignet sind16.

Themen und Anbringungsorte der Schiffsdarstellungen waren oft Resultat differenzierter Entscheidungs- und Reflexionsprozesse. Es kommt deshalb Gebäudewänden und -böden als ‚Beschreibstoffen‘ für Gemälde, Graffiti und bestimmte Reliefs in dieser Untersuchung eine zentrale Bedeutung zu. Generell waren verputzte Wände bereits in der römischen Antike als Projektionsflächen für komplexe Botschaften in Text- oder Bildform ein verbreitetes Phänomen, was für Innen- wie Außenwände gleichermaßen galt. Was letztere anbelangt, erinnern wir hier an die häufig auf die Außenmauern pompejanischer Häuser aufgemalten politischen Werbebotschaften und Pachtanzeigen, die einen spezifischen Adressatenkreis ansprachen17. Für solche auf Wänden platzierte Darstellungen kann häufig ein präziser terminus post quem genannt werden, sofern die Gebäudedatierung nicht gerade auf Stil und Motiven der Malereien selbst beruht. In dekorierten Gebäudewänden liegt uns somit eine für die Kontextanalyse römischer Schiffsdarstellungen ideale Basis vor.

Neben Friesen aus Stein oder Terrakotta im Architekturverband existieren ferner entsprechend dekorierte Altäre, Weih- und Grabreliefs sowie zahlreiche schiffsbildgeschmückte Sarkophage. Neben diese treten Ritzzeichnungen, die sogenannten Graffiti. Diese unterliegen in der Themenwahl etwas anderen Voraussetzungen als die zuvor genannten Denkmälergruppen. Maßgeblich soll hier die von M. Langner gegebene Definition sein: „Unter Graffitozeichnungen wird […] jede Ritzzeichnung an einem scheinbar beliebigen, dafür nicht vorgesehenen Ort (wie Häuserwände, Säulenschäfte, Sitzbänke und Stufen etc.) verstanden.“18. Nun gehören die eigentlichen Graffiti auf Wandputz also in aller Regel nicht zur primären Wanddekoration. Vielmehr wurden sie meisten mit einigem zeitlichen Abstand zur Errichtung der Wand nachträglich angebracht, wobei ein direkter Bezug zur eigentlichen (gemalten) Dekoration selten besteht. Zu diesen im antiken Sinne echten Graffiti treten hier noch einige wenige Exemplare hinzu, die mittels Kohlestiften oder mit einem anderen weichen Material auf die Wände aufgemalt wurden. Auch diese haben dekorationstechnisch sekundären Charakter. Schließlich zählen wir unter die Gattung Graffiti auch graphische Zeichnungen auf marmornen Grabverschlussplatten, den sogenannten Lastrae funerariae, die den Ritzgraffiti im Duktus ähnlich sind, jedoch handwerklich anders, nämlich mit Hammer und Meißel, angefertigt wurden und mithin innerhalb der Gattung einen Sonderfall darstellen19.

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