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Die Zeit der Alten Kirche
ОглавлениеDer Beginn des PapsttumsPapsttumDie Vorstellung, dass der BischofBischof von Rom einen Vorrang gegenüber anderen Bischöfen hat, wurzelt in der Bedeutung der christlichen „Hauptstadtgemeinde“, die zwei ApostelApostel als ihre Säulen anführen konnte: Petrus und Paulus. Das Bewusstsein, eine besondere Gemeinde zu sein, zeigte sich bereits sehr früh. Der 1. Clemensbrief, ein um 100 verfasstes Schreiben der römischen Gemeinde nach Korinth, verdeutlicht, dass sich die römische Gemeinde bereits zu diesem Zeitpunkt als AutoritätAutorität anderer Gemeinden ansah und diesen ermahnende Ratschläge gab.
190 verlangte der römische BischofBischof Viktor$Viktor, Pontifikat 189–199, römischer Bischof (Pontifikat: 189–199) im Zusammenhang mit der Frage, wann Ostern gefeiert wird, dass sich alle Gemeinden nach dem römischen Brauch richten müssten.
Die biblische BegründungIm 3. Jahrhundert verwies BischofBischof Stefan$Stefan, Pontifikat 254–257, römischer Bischof (Pontifikat: 254–257) im Kontext eines Streites mit Cyprian$Cyprian von Karthago, gest. 258, Bischof, Kirchenvater von Karthago (gest. 258) auf Mt 16,18, um diesem seine besondere Machtfülle zu demonstrieren. Erst spät trat zur weltlichen und kirchlichen Bedeutung der Stadt Rom die biblische Begründung dafür hinzu. 382 machte Bischof Damasus$Damasus, Pontifikat 366–384, römischer Bischof (Pontifikat: 366–384) den biblischen Beleg der „Schlüsselgewalt“ zur theologischen Basis des Primatsanspruches der römischen Bischöfe.
Das römische ErbrechtDer im römischen Erbrecht begegnende Gedanke eines Erblassers und Erbnehmers wurde in Bezug auf ein kirchliches AmtAmt in Anschlag gebracht. So konnte die Verheißung an Petrus auch auf römische Bischöfe übergehen, die sich als seine Erben verstanden.
BischofBischof Damasus$Damasus, Pontifikat 366–384, römischer Bischof behauptete mithilfe dieser Argumentation, dass nur er der rechtmäßige Erbe des Petrus sei und die petrinische Sukzessionslinie die Bindegewalt des Petrus nun an den römischen Bischof übermittelt habe. Als zweites Argument führte Innozenz I.$Innozenz I., Pontifikat 401–417, römischer Bischof (Pontifikat: 401–417) ins Feld: Von Rom aus habe das EvangeliumEvangelium seinen Weg in die Welt gefunden und deshalb seien alle westlichen Gemeinden verpflichtet, der römischen LiturgieLiturgie zu folgen.
Profan römisches Recht, die Bedeutung der in Rom gestorbenen ApostelApostel und biblische Belege verbanden sich zu der Idee, dass Rom eine besondere Stellung in der Kirche einnehmen könne.
Zum Aufstieg des römischen Bischofes zum Papst – der Titel begann sich gegen Ende des 4. Jahrhunderts einzubürgern – trug wesentlich der Fall des Imperium Romanum im 5. Jahrhundert bei. Der römische BischofBischof als PapstDie römische Kirche stieß in das Vakuum, das der Staat hinterlassen hatte, indem sie sich sozial engagierte, und eine Form der Rechtsnachfolge, die Translatio Imperii, antrat. In dieser Zeit war BischofBischof Leo I.$Leo I., Pontifikat 440–461, römischer Bischof, römisch-katholischer Papst (Pontifikat: 440–461) der wichtigste Papst. Er griff den Titel des Pontifex maximus auf, der bereits von den römischen Kaisern benutzt wurde, und bekräftigte die Leitlinien der bischöflichen Politik, wie sie schon Damasus$Damasus, Pontifikat 366–384, römischer Bischof entwickelt hatte. Nach seiner Deutung war das KonzilKonzil / Konziliarismus von Chalcedon rechtgläubig, weil er es bestätigt hatte.
Augustin
Theologisch stand der Westen lange Zeit im Schatten der östlichen Kirche, von der er die wesentlichen Impulse für die ersten dogmatischen Festlegungen, z.B. der TrinitätslehreTrinitätTrinitätslehre, empfing. Neben Ambrosius von Mailand$Ambrosius von Mailand, 339–397, Bischof, Kirchenvater (339–397) und Hieronymus$Hieronymus (Sophronius Eusebius), 347–420, Theologe, Kirchenvater (347–420) war BischofBischof Augustin von Hippo$Augustin von Hippo, 354–430, Bischof, Kirchenvater (354–430) der herausragende Theologe, der im Westen ein eigenständiges Konzept der Theologie entwarf und dabei der westlichen Kirche wesentliche Impulse gab. Als gebildeter Philosoph und Rhetor gelang es ihm, die frühe christliche Überlieferung mit der griechischen PhilosophiePhilosophie zu verbinden. Er nahm entscheidende Weichenstellungen hinsichtlich verschiedener theologischer Themen vor. Gegenüber den sogenannten donatistischen Positionen, die die Gültigkeit der SakramenteSakrament mit der Würde des Sakramentspenders verknüpften, argumentierte er, dass das Sakrament durch seinen Vollzug in der wahren Kirche gültig sei. Christus selbst handle im Sakrament, nicht der menschliche Spender. Die Wirkung der TaufeTaufe werde nicht durch den Taufenden bestimmt, sondern dadurch, dass sie in rechter Weise im Namen der Dreieinigkeit und auf sie hinausgeführt werde. In der späteren mittelalterlichen Scholastik wurde das als Wirksamkeit des Sakraments ex opere operato bezeichnet, da die Handlung selbst das Wesentliche sei.
Weiterhin behandelte Augustin das Verhältnis von Kirche und Staat, das im Westen eines der beherrschenden Themen der Kirchengeschichte werden sollte. In seiner Schrift „De civitate Dei“ („Vom Gottesstaat“), die er zwischen 413 und 426 verfasste, entwickelte er die Vorstellung eines Gottesstaates, der zum irdischen Staat in einem dauerhaften Gegensatz steht. Er sah in der Kirche das Reich Gottes, gegenüber dem der Staat die Aufgabe des Schutzes habe. Der Staat bewahrt nach Augustin die Kirche in Frieden und Freiheit und darf aufgrund seiner Funktion für sie nicht absolut gesetzt werden. Zwar ist er als Folge des menschlichen Sündenfalls und da er dem Chaos und Unrecht wehrt nötig, doch kommt ihm in göttlicher Hinsicht keine Qualität zu. Ebenso wie der Staat nicht absolut gesetzt werden kann, darf es auch die irdische Kirche nicht. Sie ist nicht das Reich Gottes. Innerhalb der Kirche ist keine perfekte Gesellschaft anzutreffen, sondern es muss zwischen Wölfen und Schafen unterschieden werden. Nur Gott allein kennt die Gläubigen der wahren Kirche. Die irdische Kirche aber ist ein Mischgebilde zwischen Gläubigen und Sündern. Mit diesem Thema griff Augustin die Frage auf, was Kirche in dieser Welt sein kann und wo ihre Grenzen liegen.
Papst Gelasius$Gelasius, Pontifikat 492–496, römischer Bischof, römisch-katholischer Papst (Pontifikat: 492–496) setzte die Erkenntnisse Augustins in die Praxis um. Er verlangte, dass sich die Geistlichen in irdischen Dingen zwar dem Kaiser verpflichteten, dass es aber umgekehrt die Pflicht des Kaisers sei, sich in kirchlichen Angelegenheiten dem Papst zu beugen.
Erbsünde und GnadeGnadeDurch die Konfrontation mit dem britischen Mönch Pelagius$Pelagius, um 350/360-um 419, Prediger, Theologe, Laienmönch (um 350/360-um 419) [→ Anglikanische Gemeinschaft] erwuchs Augustin ein weiteres großes Thema.
Pelagius$Pelagius, um 350/360-um 419, Prediger, Theologe, Laienmönch war von dem moralisch zweifelhaften Lebensstil der römischen Bischöfe beunruhigt und hielt ihnen vor, billige GnadeGnade zu predigen und die Moral zu missachten. Ihm lag daran, die persönliche Schuld des Menschen aufzuweisen. Deshalb wandte er sich gegen die Annahme, dass es eine erbliche Übertragung der Sünde gebe, die an den Fortpflanzungsprozess gebunden sei. Sünde sei vielmehr eine freiwillige Nachahmung der Übertretung Adams, keine angeborene Schuld. Augustin argumentierte gegen diese Position und vertrat die Ansicht, dass in der NaturNatur des Menschen die Erbsünde angelegt wäre. Der Mensch sei von Geburt nur durch die Gnade Gottes fähig, das Gute zu tun. Die Gnade aber gewähre von Gott bestimmten Menschen den Weg zum Heil. Der Mensch bedürfe der Gnade Gottes unbedingt. Sie sei eine Kraft, die für ihn unwiderstehlich sei. Augustin betonte mit dieser Lehre, dass der Mensch von Anfang an auf Gottes Gnade angewiesen sei. Kein menschlicher Wille könne die Erlösung des Menschen unabhängig von Gott herbeiführen. Nur durch das Wirken des Geistes könne der Mensch seinen Willen auf ein moralisch gutes Leben ausrichten.