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3.1.3 Die wichtigsten Lebensvollzüge
ОглавлениеDie meisten Menschen, die sich zur „katholischen“ Kirche zählen, gehören dem römischen (oder lateinischen) Ritus an, deshalb bezeichnet man den weitaus größten Teil dieser Kirche als „römisch-katholisch“. Sie haben ein einheitliches Kirchenrecht und eine einheitliche Gestaltung der GottesdiensteGottesdienst. Neben diesem Typus gibt es auch die griechisch-katholischen Christen [→ AusdifferenzierungAusdifferenzierung (des Christentums)]. Sie gehören den unierten Ostkirchen an und umfassen weltweit ca. 17 Millionen Gläubige. Es sind Kirchen, die aus der östlichen (orthodoxen und altorientalischen) TraditionTradition kommen, ihren Ritus beibehalten haben, allerdings den PrimatPrimat des Papstes anerkennen. Sie unterliegen einem eigenen Kirchenrecht (Codex Canonum Ecclesiarum OrientaliumCodex Canonum Ecclesiarum Orientalium; CCEO von 1990), sodass katholische PriesterPriester der unierten Ostkirchen heiraten dürfen, während dies ihre, dem römischen Kirchenrecht (Codex Iuris CanoniciCodex Iuris Canonici; CIC von 1983) unterstehenden Amtsbrüder nicht dürfen.
Der Papst übt sein AmtAmt frei aus, weil seine Entscheidungen keiner Zustimmung von dritter Seite bedürfen (CIC can. 333, § 3). Allerdings unterliegt er auch dem Kollegialitätsprinzip, d.h., dass er sein Amt in Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen führen soll. Hier zeigt sich das katholische Prinzip des „sowohl als auch“. Soweit es möglich ist, versucht die katholische Kirche verschiedene Ansätze zu integrieren und nicht auszuschließen.
Ein Ökumenisches KonzilKonzil / KonziliarismusÖkumenisches Konzil der katholischen Kirche ist nach dem Papst die höchste Instanz der Kirche, kann aber nur zusammen mit dem Papst Entschlüsse fassen. Auch Bischofssynoden haben nur beratende Funktion.
Die WeltkircheDie Weltkirche wird von verschiedenen Behörden geleitet, die den Papst unterstützen. Ihre Gesamtheit wird als Römische Kurie bezeichnet. Sie nimmt die ihr vom Papst übertragenen Aufgaben und Rechte wahr (CIC can. 360). Die wichtigste Behörde ist das Staatssekretariat mit dem Kardinalstaatssekretär als Leiter.
Während die Mehrzahl der Gläubigen mit dem Vatikan und der Kurie wenig zu tun haben, vollziehen sich die einzelnen Lebensvollzüge vor Ort. Deshalb ist der BischofBischof, der der Diözese vorsteht, in der er lebt, die zentrale Gestalt einer Ortskirche. In der Ortskirche und aus den Ortskirchen besteht die Weltkirche (CIC can. 368).
Der BischofBischofDer BischofBischof hat das AmtAmt des Lehrens und Leitens. Als Stellvertreter kann ihm ein AuxiliarbischofBischofAuxiliarbischof (Weihbischof) (,Hilfsbischof‘, auch ,Weihbischof‘) zur Seite stehen, in größeren Bistümern auch mehrere. Alle Bischöfe werden vom Papst ernannt bzw. deren Wahl von ihm bestätigt und leisten ihm gegenüber einen Treueid (CIC can. 380). Die Bischöfe eines Staates oder einer vergleichbaren Organisation bilden eine Bischofskonferenz, um „gewisse pastorale Aufgaben für die Gläubigen ihres Gebietes nach Maßgabe des Rechts gemeinsam auszuüben.“ (CIC can. 447)
Der Diözesanbischof leitet seine Diözese durch ein Ordinariat, dem ein Generalvikar und Ordinariatsräte angehören. In den Gemeinden wirkt der BischofBischof durch die Pfarrer. Er fungiert als Vertreter des Bischofs in der Ortsgemeinde und wird vom Bischof ernannt.
Die PfarreiDer Diözese als nächste organisatorische Einheit nachgeordnet ist die Pfarrei bzw. Pfarrgemeinde oder Kirchengemeinde. Dem Pfarrer ist die Seelsorge der Gemeinde anvertraut. Er steht der Messe vor, weil nur ein geweihter PriesterPriester die EucharistieEucharistie feiern kann. DiakoneDiakon wiederum helfen dem Pfarrer, die Gemeinde zu betreuen. Ihnen ist erlaubt, zu taufen, Wortgottesdienste zu halten, z.B. Trauungen oder Bestattungen, oder bei der Eucharistie zu helfen.
Während DiakoneDiakon geweiht werden, ist dies bei Pastoral- oder Gemeindereferenten nicht der Fall. Diese Funktion steht deshalb auch Frauen offen. Ihre einzelnen Aufgaben sind in verschiedenen Diözesen unterschiedlich gefasst, allerdings können sie aufgrund der fehlenden WeiheWeihe keine SakramenteSakrament spenden.
In den meisten Diözesen ist das Mitspracherecht der PriesterPriester und Laien durch verschiedene Gremien geregelt, z.B. Priesterrat, Seelsorgerat u.ä. Vor allem im wirtschaftlichen Leitungsbereich einer Gemeinde gibt es verschiedene ÄmterAmt, z.B. in einem Verwaltungsrat oder Kirchenvorstand, die Laien ausfüllen.
OrdenOrdenWichtige Impulse, die die katholische Kirche in ihrer geschichtlichen Entwicklung stark geformt haben, kommen aus dem Bereich der OrdenOrden. Sie sind ein wesentlicher Teil des römisch-katholischen Lebens und tragen durch ihre verschiedenen Ausrichtungen zur Vielfalt der Kirche bei.
Ein OrdenOrden ist durch das Leben in einer Gemeinschaft bestimmt, die sich durch Gelübde für Gott zum Dienst für die Kirche und für die Menschen verpflichtet hat. Ein Mensch, der sich einem Orden anschließt, lebt nach den evangelischen RätenEvangelische Räte (Armut, Keuschheit, Gehorsam). Sie prägen das gesamte Leben eines Ordens. Auch hier geht es gemäß dem katholischen „sowohl als auch“ um die Freiwilligkeit, dieses Leben zu wählen und um die Verbindlichkeit, dies dann auch konsequent umzusetzen.
Ihre Ursprünge haben die OrdenOrden in asketischen BewegungenBewegung(en) der Alten Kirche. Ihnen ging es zunächst um eine radikale Nachfolge Christi. Geprägt von wirkmächtigen Personen wie Benedikt von Nursia$Benedikt von Nursia, 480–547, römisch-katholischer Ordensgründer, der Klöster gründete und eine Ordensregel verfasste, entwickelten sich zwei verschiedene Arten von Orden. Aktive Orden sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen karitativ oder missionarisch tätig. Kontemplative Orden hingegen leben in Abgeschiedenheit von der Welt und widmen sich der Gottesschau. Deshalb haben die verschiedenen Orden grundsätzlich verschiedene Lebensformen entwickelt und Aufgaben definiert. Aktive Orden predigen und missionieren, pflegen Kranke oder unterrichten die Kinder, kontemplative Orden widmen sich eher dem Gebet und der Spiritualität.
Neben den klassischen OrdenOrden finden sich gegenwärtig weitere geistliche BewegungenBewegung(en), die ganz verschiedene Formen des Zusammenlebens etablieren und sich verschiedenen Aufgaben widmen.
Das gottesdienstliche LebenDer GottesdienstGottesdienst ist das Herz der katholischen Kirche. Sie versteht sich als feiernde Kirche. Die LiturgieLiturgie ist nach der Konstitution über die Heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ (SC) „der Gipfel, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt.“ (SC 10) Sie ist „in vorzüglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht.“ (SC 7) Sie ist der „Heiligungsdienst“ der Kirche, in ihr „vollzieht“ sich geradezu „das Werk unserer Erlösung.“ (SC 2)
Die Verkündigung des EvangeliumsEvangelium (martyria) ist deshalb die Grundlage allen kirchlichen Lebens. Aus ihr speist sich der diakonische Dienst (diakonia), das tätige Leben in der Welt.
Der Heiligungsdienst der LiturgieLiturgie ist dabei Vollzug des Priesteramtes Jesu ChristiJesus Christus. Christus selbst ist der eigentliche Liturg. Der PriesterPriester vollzieht an seiner Statt (,in persona‘) das Heilswerk, in ihm und damit in der Kirche begegnet Christus selbst. Deshalb „ist jede liturgische Feier Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist.“ (SC 7)
Im GottesdienstGottesdienst sind daher zwei Blickrichtungen zu unterscheiden. Gott handelt an den Gläubigen durch die Präsenz Christi im zelebrierenden PriesterPriester. Er heiligt die Gläubigen dadurch und stärkt sie für ihr Leben in der Welt. Auf der anderen Seite steht die Blickrichtung von unten nach oben. Die Gläubigen antworten in der LiturgieLiturgie auf die Heiligung Gottes und versichern ihre Hingabe als Dank auf das Handeln Gottes. Das ganze gottesdienstliche Leben kann daher als Eucharistia bezeichnet werden: als ‚Danksagung‘.
Die EucharistieEucharistieIn der Eucharistiefeier hat der Gläubige Anteil an dieser BewegungBewegung(en) des GottesdienstesGottesdienst. Es geht also nicht um ein Opfer, das immer wieder dargebracht werden muss, sondern um die Teilhabe am einmalig, aber immer gültig dargebrachten Opfer Christi.
LiturgieLiturgie ist für die katholische Kirche also theozentrisch gefasst und hat die Verherrlichung Gottes zum Ziel.
Zentrale liturgische Handlung der katholischen Kirche ist die Eucharistiefeier, meist Heilige Messe oder einfach Messe genannt. In der Grundordnung des römischen Messbuches (Missale RomanumMissale Romanum) heißt es:
Als Werk Christi und des hierarchisch gegliederten Volkes Gottes ist die Feier der heiligen Messe für die Universalkirche und die Ortskirche wie auch für jeden einzelnen Gläubigen die Mitte des ganzen christlichen Lebens. […] Alle anderen heiligen Handlungen und alle Werke des christlichen Lebens stehen mit der Messe in Zusammenhang: Sie gehen aus ihr hervor und sind auf sie hingeordnet. (MR 16)
Wer nicht am sonntäglichen GottesdienstGottesdienst teilnimmt, begeht – laut dem Katechismus der Römisch-katholischen Kirche (KKK) „eine schwere Sünde“ (KKK 2181), da er die Kirchengemeinschaft schwächt.
SakramenteSakramentIn der Kirche „lebt und handelt Christus fortan in und mit seiner Kirche auf eine neue, für diese Zeit eigene Weise. Er handelt durch die SakramenteSakrament.“ (KKK 1076) Die Sakramente stellen den Höhepunkt des gottesdienstlichen Lebens dar. Christus und die Kirche verbinden sich hier ganz eng.
Weil Christus in den SakramentenSakrament handelt, sind sie aus sich selbst heraus wirksam: sie wirken ex opere operato. Selbst wenn der menschliche Spender unwürdig ist, kann Christus wirken, weil das Sakrament nur als Medium aufgefasst wird, durch das Christus selbst wirkt. Lediglich der Empfänger kann die Wirkung des Sakraments verhindern, wenn er sich dem Empfang der GnadeGnade verschließt (KKK 1128).
Die SakramenteSakrament sind von Christus eingesetzt. Seiner Kirche hat er die Vollmacht übertragen, sie zu feiern. Wie sie genau gefeiert werden, muss die Kirche festlegen. Ein Sakrament, das ohne die Kirche gefeiert wird, kann es deshalb nicht geben. Deshalb ist z.B. die Feier der EucharistieEucharistie an die Zugehörigkeit zur Kirche gebunden. Gemeinschaft im Sakrament setzt die Einheit der KircheKircheEinheit der Kirchengemeinschaft voraus.
Die katholische Kirche kennt sieben Heilszeichen. TaufeTaufe, Firmung und EucharistieEucharistie bilden gemeinsam die „SakramenteSakrament der christlichen Initiation“ (KKK 1212). Hier werden die Grundlagen des christlichen Lebens vermittelt und gespendet. Buße und Krankensalbung sind „Sakramente der Heilung“ (KKK 1421). PriesterweiheWeihePriesterweihe (Presbyterat) und Ehe sind „Sakramente des Dienstes für die Gemeinschaft“ (KKK 1534). Taufe und Eucharistie stehen dabei als sacramenta maiora den übrigen sacramenta minora gegenüber. Taufe, Firmung und Priesterweihe sind nicht wiederholbar, sie verleihen den character indelebilis (‚unauslöschliches Prägemal‘).
Marien- und HeiligenverehrungDas GlaubensbekenntnisGlaubensbekenntnis formuliert den Glauben an die „Gemeinschaft der Heiligen“. Damit ist inhaltlich ausgesagt, dass Gott Menschen nach ihrem Tod zu sich genommen hat. Diese Gemeinschaft umfasst die Gläubigen also durch Raum und Zeit hinweg. Das Miteinander von lebenden und toten Gläubigen ist die gedankliche Grundlage des Ablasses und der Anrufung (nicht Anbetung) von Heiligen. Kein katholischer Christ ist verpflichtet, Heilige anzurufen, allerdings prägt das Heiligenwesen vor allem die katholische Volksfrömmigkeit. Deshalb bestimmen Heiligenfeste, Wallfahrten und Patronatsfeste einzelner Kirchen oft den kirchlichen Alltag.
Die katholische Kirche kennt einen geordneten Heiligsprechungsprozess und eine Kongregation für die Heiligsprechung. Letztlich bestimmt der Papst über die Heiligsprechung. Wenn eine Heiligsprechung erfolgt, ist diese unwiderruflich, weil die Kirche „kraft stellvertretender göttlicher Gewalt“ handelt. In den Heiligen erkennt die Kirche, dass Menschen schon zu Lebzeiten die göttliche GnadeGnade verwirklichen können.
Die Kirche unterscheidet zwischen Seligen, die in ihrer Ortskirche verehrt werden dürfen, und Heiligen, die für die gesamte Kirche anrufbar sind. Um selig bzw. heilig gesprochen zu werden, muss ein Verstorbener zunächst aufgrund seines Lebens von Gläubigen verehrt werden. Um aber kirchenrechtlich anerkannt werden zu können, muss er ein bzw. zwei vom Vatikan anerkannte Wunder bewirkt haben. Ausnahmen sind Märtyrer, also Menschen, die für ihren Glauben gestorben sind. Diese müssen als Glaubenszeugen kein Wunder nachgewiesen bekommen.
Die besondere Verehrung von Maria, der Mutter Jesu, speist sich volkstümlich aus dem Wesen der Mutterschaft und theologisch aus der Überzeugung, dass Maria als Sinnbild für die Kirche an sich steht. Das DogmaDogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens (1854) besagt, dass Maria als einziger Mensch neben Christus ohne Sünde war. Sie ist deshalb – so das Dogma der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel (1950) – als einziger Mensch bereits vollkommen erlöst. Deshalb kommt ihr besondere Verehrung als Fürsprecherin zu.