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Interpretation der Beobachtungen

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Für die Diagnostik der Verständigungsfähigkeit ist vor allem die Frage abzuklären, ob ein Kind in der Sensomotorik die oben beschriebenen Vorläufer von bzw. Voraussetzungen für Sprache sicher beherrscht. Kinder erwerben in der kognitiven Entwicklung wichtige Grundlagen für die Verständigung mit Symbolen, zu denen aber noch weitere Fertigkeiten hinzukommen müssen, damit ein Kind Sprache oder Gebärden lernen kann. Eine Untersuchung von Ritzenfeldt und Rotter (1989) verglich in einem Sonderkindergarten 10 sprechende und 10 nicht-sprechende Kinder mit geistiger Behinderung. Sie fanden bei allen sprechenden Kindern (mehr als drei Worte) im Bereich Objektpermanenz ein Entwicklungsalter von knapp zwei Jahren (Stufe VI nach Piaget) und in Bereich Mittel-Zweck ein Entwicklungsalter von mindestens einem, meist aber zwischen anderthalb und zwei Jahren (Stufe V bzw. VI nach Piaget). Bei den nicht-sprechenden Kindern war das Bild sehr viel heterogener. Einige erreichten ein ähnliches kognitives Entwicklungsniveau, andere lagen in beiden Bereichen deutlich niedriger. Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass die kognitive Entwicklung eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für den Spracherwerb ist. Und auch für das Erlernen einfacherer Kommunikationsvoraussetzungen gibt es Voraussetzungen, z. B. im Mittelzweck-Verständnis für die intentionale Kommunikation und in der Imitation für die konventionelle Kommunikation.

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