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Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft Detlev Fey I. Kirchensteuer und Subsidiarität - weltweit einzigartig

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Das Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist verbunden mit dem System der Kirchensteuer und der Subsidiarität, sowie dem Gesundheitswesen weltweit einzigartig. Es ermöglicht den Kirchen sowie ihrer Caritas und Diakonie den Christinnen und Christen, aber auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern und damit der Gesamtgesellschaft ein einzigartig breites Spektrum an Einrichtungen und Angeboten zur Verfügung zu stellen. Insgesamt beschäftigen die Katholische und Evangelische Kirche mit ihrer Caritas und Diakonie rund 1,5 Mio. Menschen. Allein in der Caritas und Diakonie existieren über 56.000 Einrichtungen.1

Die Dimensionen sind weltweit einzigartig und verleihen dem kirchlichen Sektor unter ekklesiologischen, ökonomischen und sozialpolitischen Aspekten eine hohe Bedeutung und weiterhin resultiert aus diesen Dimensionen eine hohe Anforderung an die Gestaltung der kirchlichen Rechtsordnung. Es existieren zwei gegenläufige Tendenzen:

• Der Trendkanal der Kirchenmitgliederzahlen sinkt seit 30 Jahren linear degressiv.

• Demgegenüber steigen die Beschäftigtenzahlen insbesondere in der Caritas und der Diakonie Jahr für Jahr. Das Sinken der Mitgliederzahlen in den Kirchen wird (hoffentlich) ein Ende haben; niemand kann prognostizieren, wann und auf welchem Niveau dies liegen wird. Bereits von der Logik her muss auch das Steigen der Beschäftigtenzahlen in der Caritas und der Diakonie insgesamt endlich sein. Auch dies ist prognostizierbar.

Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft

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