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VIII. Schlichtung im staatlichen Bereich 1. Grundzüge der Schlichtung
ОглавлениеIm Bereich des Öffentlichen Dienstes, der als Vergleichspunkt für die Tätigkeit im kirchlichen Dienst herangezogen wird,33 sind Schlichtungsverfahren vertraglich festgelegt, haben eine klare Rechtsgrundlage. Im Öffentlichen Dienst gilt seit dem Arbeitskampf von 1974 auf Bundesebene für Lohn- und Tarifgehaltsvereinbarungen ein verbindliches Schlichtungsabkommen. Sofern Tarifverhandlungen scheitern, kann jede der beiden Seiten innerhalb von 24 Stunden eine Schlichtung verlangen, an der die Gegenseite teilnehmen muss. Die Schlichtungskommission hat zwei unparteiische Vorsitzende, die von den Tarifparteien jeweils auf zwei Jahre berufen werden und sich von Schlichtung zu Schlichtung im Vorsitz der Verhandlungen ablösen. Auch hier ist der jeweilige Vorsitzende stimmberechtigt. Wenn die Einigungsempfehlung vorliegt, muss darüber verhandelt werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, gelten die Verhandlungen als gescheitert. Bis dahin gilt die Friedenspflicht, ein Arbeitskampf ist unzulässig. Der Streik bleibt aber als letztes Durchsetzungsmittel bestehen.