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2. Veränderung des bisherigen Systems
ОглавлениеMit der Novellierung wurde das bisherige System der Vermittlung grundlegend geändert. Bislang war die Vermittlung als Hilfestellung zur Konsensfindung gedacht; diese Funktion galt sowohl für die erste wie auch für eine in manchen KODA-Ordnungen vorgesehene zweite Stufe der Vermittlung in erweiterter Besetzung. Immer blieb die Kommission als solche aber Herrin des Geschehens.
Mit der Übertragung einer Entscheidungskompetenz auf die zweite Stufe der Vermittlung hat die katholische Kirche das kirchliche System der Konsensfindung verlassen. Mit der Übertragung der Beschlusskompetenz letztlich auf einen unabhängigen Dritten genügt die Kirche staatlich-rechtlichen Vorgaben unter gleichzeitigem Verlassen kirchlicher Gegebenheiten, wird damit aber der Tatsache gerecht, dass Arbeitsbeziehungen vertragliche Beziehungen darstellen. Innerkirchlich ist, sofern ein Gremium zu keinem Ergebnis kommt, die Übertragung von Kompetenzen an eine höhere kirchliche Autorität üblich.