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1. Sacrosanctum Concilium – Struktur der Liturgiekonstitution
Оглавление„Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen […]“ (SC 1). Bereits Art. 1 bringt das pastorale Grundanliegen des Konzils zum Ausdruck. Um das christliche Leben zu vertiefen, bedarf die Liturgie einer Reform. Sie muss Maß nehmen an Gott und am Menschen. Das Anliegen der Liturgischen Bewegung, die Christen sollten aus der Quelle der Liturgie ihr Leben speisen, greift das Konzil nachdrücklich auf. Weil aber diese Quelle in vielfacher Hinsicht verstellt und unzugänglich geworden war, erschien eine umfassende Erneuerung des Gottesdienstes dringend geboten.
Die Liturgiekonstitution setzte aber nicht unvermittelt bei einzelnen Reformmaßnahmen an, sondern legte zunächst Grundlagen einer Theologie der Liturgie. Erst aus der Vergewisserung, was ihr Wesen ausmacht, konnten Prinzipien für die Erneuerung des Gottesdienstes entwickelt werden. Dazu zählt als zentrales Reform- und Gestaltprinzip der Grundsatz, dass alle Gläubigen tätig und bewusst am Geschehen der Liturgie teilnehmen müssen. Aber auch andere Prinzipien haben konstitutive Bedeutung für die Liturgie: die Heilige Schrift als Ur-Kunde des Glaubens, die Vielfalt der liturgischen Dienste, der Vorrang gemeinschaftlicher Feier, die Durchschaubarkeit der Riten oder die Anpassung der Liturgie an die kulturellen Gegebenheiten. Erst auf dem Hintergrund der theologischen Fundamente und der grundlegenden Reformprinzipien kommen die einzelnen Bereiche des gottesdienstlichen Lebens in den Blick: an erster Stelle die zentrale liturgische Feier, die Eucharistie, sodann die übrigen Sakramente und Sakramentalien, die Tagzeitenliturgie, das liturgische Jahr, schließlich Musik und Kunst.