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4.2 Rollenprinzip der liturgischen Dienste

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Die Liturgie als Versammlung des priesterlichen Volkes Gottes macht die tätige Teilnahme aller Getauften erforderlich. Dabei „soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (SC 28).10 Dieses „Rollenprinzip“ bildet die Kirche als Communio und als Leib Jesu Christi ab und macht sie in ihrem Gottesdienst erfahrbar.11 Aus der gemeinsamen Teilhabe am Priestertum Christi erwächst die Differenzierung in verschiedene liturgische Dienste und Ämter. Deshalb konzentriert sich das liturgische Handeln nicht allein auf den priesterlichen Vorsteher. Unbeschadet seiner sakramentalen Bedeutung sind weitere Dienste tätig, so „Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre“, die aufgrund ihrer Taufwürde einen „wahrhaft liturgischen Dienst“ vollziehen (SC 29). Später traten liturgische Dienste hinzu, wie etwa zur Mithilfe bei der Kommunionspendung oder zur Leitung von gottesdienstlichen Feiern.12

Auch wenn vielerorts die „Rollenverteilung“ nicht durchgängig beachtet wird, sind die liturgischen Dienste ein Gewinn für eine lebendige Feier des Gottesdienstes. Allerdings sieht SC 29 eine gediegene Einführung derer vor, die liturgische Aufgaben wahrnehmen. Wesentlich ist, dass die Träger dieser Dienste in den Geist der Liturgie selbst eingeführt werden, um ihren Dienst aus einem vertieften Verständnis des Gottesdienstes und seines spirituellen Reichtums zu tun. Wo es Bemühungen darum gibt, sind sie ein wichtiger Beitrag zu einer vom Konzil gewünschten liturgischen Frömmigkeit und zur Verbesserung der Feierkultur.

Ermutigung zum Aufbruch

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