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4.1 Neubewertung der Heiligen Schrift

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Die heilsgeschichtlich-christologische Orientierung in der Wesensbestimmung der Liturgie führte zu einer auch ökumenisch bedeutsamen Aufwertung der Heiligen Schrift. Das ganze liturgische Handeln der Kirche, die Gebete, Gesänge und Riten sind gespeist von der biblischen Offenbarung und finden in der ersten Quelle des Glaubens ihren bleibenden Maßstab: „Von größtem Gewicht für die Liturgiefeier ist die Heilige Schrift“ (SC 24).6 Der Wortgottesdienst der Messe, vorkonziliar als „Vormesse“ abqualifiziert, bildet nun den ersten Hauptteil (vgl. SC 56), auch in seiner rituellen Gestaltung.7 Die vorkonziliar schmalbrüstige Auswahl der Messperikopen wurde durch eine mehrjährige Leseordnung mit drei (an Sonn- und Festtagen) bzw. zwei (an Werktagen) Schriftlesungen ersetzt (vgl. SC 35,1; 51). Zur integrativen Gestalt aller sakramentlichen Feiern gehört heute ein unterschiedlich entfalteter Wortgottesdienst. Eigenständige Wort-Gottes-Feiern machen ernst mit der Aussage von der Gegenwart Christi, „wann immer die Heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden“ (SC 7) und gehören heute zum gottesdienstlichen „Grundprogramm“ vieler Gemeinden an Werktagen wie an Sonntagen.8

Zugleich werden auch bestehende Defizite in der liturgischen Praxis bewusst. Erinnert sei etwa nur daran, dass in nicht wenigen sonntäglichen Gemeindemessen grundsätzlich vom Sonderrecht Gebrauch gemacht wird, sich „aus pastoralen Gründen“ auf die Verkündigung einer der beiden nichtevangelischen Lesungen zu beschränken, oft zum Schaden der alttestamentlichen Perikope. Auch der Antwortpsalm, als „wesentliches Element des Wortgottesdienstes“9, fällt oft zugunsten eines Kirchenlieds als „Zwischengesang“ weg. Es ließen sich weitere Aspekte nennen, die Praxis des Wortgottesdienstes der Messfeier zu optimieren.

Ermutigung zum Aufbruch

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