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2.Eingriffe in die Versammlungsfreiheit
Оглавление30In die Versammlungsfreiheit greifen Akte der Adressaten der Grundrechtecharta ein, die die Ausübung der Versammlungsfreiheit unmöglich machen oder erschweren.76 Sie müssen nicht präventiv vorgenommen werden: Auch die nachträgliche Sanktionierung geschützter Tätigkeiten greift in Art. 12 Abs. 1 EUGrCh ein.77