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7. Die durch Täuschung veranlasste Selbstschädigung

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Eine mittelbare Täterschaft ist auch dann anzunehmen, wenn jemand durch Täuschung eine Selbstschädigung hervorruft, dem Getäuschten aber die selbstschädigende Wirkung seines vom Hintermann veranlassten Handelns verborgen geblieben ist. Wenn also A dem B eine vergiftete Speise vorsetzt, an deren Genuss der ahnungslose B erkrankt, ist A mittelbarer Täter einer Körperverletzung.

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Ein spektakuläres Beispiel aus der Rechtsprechung liefert der sog. Sirius-Fall.[57] Hier hatte ein angeblich vom Stern Sirius stammender Mann in versicherungsbetrügerischer Absicht eine leichtgläubige Frau veranlasst, sich mit einem laufenden Fön in die Badewanne zu setzen. Er wollte sie auf diese Weise umbringen, hatte ihr aber vorgespiegelt, sie werde nach der Trennung von ihrem alten Körper in einem Raum am Genfer See mit einem veredelten Körper wieder erwachen. Der Plan scheiterte, weil der Fön nicht funktionierte. Hier lag, wie auch der BGH angenommen hat, ein versuchter Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Denn da die Frau auf Erden weiterleben zu können glaubte, blieb ihr der lebenszerstörende Charakter ihres Handelns verborgen.

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Auch bei der Veranlassung zu einer irrtumsbedingten Selbstschädigung genügt es für eine mittelbare Täterschaft, dass der Veranlasser vorsätzlich (sei es auch nur in der Form des dolus eventualis), der sich selbst Schädigende aber bewusst fahrlässig handelt. Wenn also jemand einem gesundheitlich gefährdeten Menschen Heroin gibt und eine möglicherweise tödliche Wirkung der vom Empfänger vorgenommenen Injektion in Kauf nimmt, ist er mittelbarer Täter eines Tötungsdelikts, wenn der Konsument an dem Rauschgift stirbt, sofern dieser zwar die Gefährlichkeit des „Stoffes“ kannte, aber nicht mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnete.

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Ob eine mittelbare Täterschaft auch dann in Betracht kommt, wenn der unmittelbar Handelnde in einen bloßen Motivirrtum versetzt wird und sich unter dessen Einfluss selbst schädigt (etwa bei einem vorgetäuschten Doppelselbstmord oder der Vorspiegelung einer schweren Erkrankung), ist sehr umstritten. Die Konstellation wird hier erst im Rahmen der vierten Irrtumsstufe (unten Rn. 141 ff.) behandelt.

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