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Vorwort
ОглавлениеDie dritte Auflage dieses Handbuchs steht unter dem Vorzeichen einer sich rasch ändernden Hochschulwelt. Dem hat sich das Hochschulrecht anzupassen und zugleich zu widersetzen.
Die erste Auflage (2004) war noch von den vielfältigen Herausforderungen der „Hochschuldienstrechtsreform“ und des New Public Managements im Bildungssektor geprägt. Die zweite Auflage (2011) hatte die weiter wachsende Autonomie der Hochschulen sowie die sich nach der Föderalismusreform weiter verzweigenden, häufig einander widersprechenden Konzepte für eine Hochschulreform und deren Umsetzungen zu thematisieren. Zum Zeitpunkt der Drucklegung ist augenfällig, dass insbesondere die jüngere verfassungsrechtliche Rechtsprechung die zwischenzeitlich zügellos gewordene Hochschulpolitik und -gesetzgebung wieder einzufangen sucht. Dies zeigen nicht nur die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den monokratischen Leitungsstrukturen mit wissenschaftsrelevanten Entscheidungskompetenzen und der Rückbesinnung auf die Partizipation von gewählten Universitätsorganen (BVerfGE 136, 338 ff.), die notwendigen Nachbesserungen der W-Besoldung (BVerfGE 130, 263 ff.), sondern auch die lang erwartete Entscheidung zu den fehlenden Rechtsgrundlagen der derzeitigen Akkreditierungspraxis (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.2.2016, 1 BvL 8/10). Dies heißt nicht, dass die „entfesselte“ Hochschule nun wieder in Ketten gelegt würde. Aber die Notwendigkeit nachzujustieren und ein vornehmlich auf Ökonomie und Wettbewerb ausgerichtetes Hochschulsystem nach Maßgabe der Verfassung durch ein solides Normengerüst einzurahmen, ist unverkennbar.
Die Herausgeber danken allen Autoren dafür, dass sie sich bereit erklärt haben, sich den dynamischen Entwicklungen des Hochschulrechts anzunehmen. Großer Dank gebührt dem Verlag C.F. Müller für die umsichtige Betreuung der Drittauflage.
Kein Buch ist perfekt. Für Verbesserungs- und Änderungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar.
Bonn, im Oktober 2016
Die Herausgeber