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d) Elektronisch erbracht

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Eine Dienstleistung ist „elektronisch erbracht“, wenn sie mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten am Ausgangspunkt gesendet und am Endpunkt empfangen wird und dabei vollständig über Draht, über Funk, auf optischem oder anderem elektromagnetischen Wege gesendet, weitergeleitet und empfangen wird.

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Anhang I der RL 2015/1535/EU sieht dabei eine Vielzahl von Ausnahmen vor. Zum einen sind hierunter nicht Dienste zu fassen, die zwar mit elektronischen Geräten, aber in materieller Form erbracht werden (z.B. Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Geräte, welche den Zugang zu gebührenpflichtigen Straßennetzen, Parkplätzen usw. kontrollieren). Zum anderen fallen ebenfalls offline erbrachte Dienste nicht unter den Begriff, auch wenn der Zugang zu ihnen online vermittelt wird (z.B. Vertrieb von Software auf haptischen Datenträgern).876 Letztlich werden solche Dienste ausgeschlossen, die nicht über elektronische Verarbeitungs- und Speicherungssysteme erbracht werden. Anhang I der RL 2015/1535/EU nennt dabei explizit Sprachtelefondienste, Telefax-/Telexdienste, über Sprachtelefon oder Telefax erbrachte Dienste sowie die anwaltlich oder medizinische Beratung per Telefon/Telefax und das auf gleichem Wege erbrachte Direktmarketing.

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