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e) Auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht

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Eine „auf individuellen Abruf eines Empfängers“ erbrachte Dienstleistung liegt dann vor, wenn die Dienstleistung durch Übertragung von Daten auf individuelle Anforderung erbracht wird. Nicht darunter fallen demnach linear, mithin ohne individuellen Abruf gleichzeitig für eine unbegrenzte Zahl von Empfängern erbrachte Dienste wie etwa Fernsehen oder Hörfunk.

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