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VI. Ausblick
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Trends: Zentralisierung, Diversifizierung
Die Pluralisierung und Ausdifferenzierung der EU-Eigenverwaltung ist Ausdruck eines Trends, den Vollzug von Unionsrecht stärker zu zentralisieren. Jedenfalls nimmt die Zahl der Agenturen weiter zu, wie auch die Fälle, in denen die Kommission entweder selbst Vollzugsaufgaben übernimmt oder durch exekutive Rechtsetzung oder softe Steuerungsmechanismen den Vollzug des Unionsrechts auf dezentraler Ebene stärker determiniert. Andererseits ist nicht jede neue Agenturgründung gleichbedeutend mit der Verschiebung von Vollzugszuständigkeiten auf die zentrale Ebene, da die allermeisten Agenturen eher im Vorfeld der Politikformulierung oder/und im Rahmen der Informationsbesorgung und der Verbesserung der Kooperation der nationalen Behörden tätig werden.
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Trends: Ausdifferenzierung der Vollzugswirklichkeit, Verdichtung der Vollzugssteuerung
Ferner entwickelt sich gerade in manchen klassischen Feldern der EU-Eigenverwaltung ein immer differenzierteres Bild der Vollzugszuständigkeiten: Die nationalen Stellen werden in die Anwendung etwa des EU-Kartellrechts und des EU-Beihilferechts vermehrt einbezogen, zur Entlastung der Kommission, deren Aufgabenwahrnehmung sich dann in Richtung Kontrolle und Aufsicht verschiebt. Es gibt daher keine einheitliche Tendenz der Entwicklung des Verwaltungsvollzugs, die nur in Richtung stärkerer Zentralisierung des Unionsrechtsvollzugs weisen würde. Gleichwohl bleibt, wie bereits aufgezeigt, das Anliegen der EU bestehen, die Effektivität und Einheitlichkeit des Unionsrechtsvollzugs zu stärken, was eine gewisse weitere Verdichtung zentraler Steuerungsmechanismen durch eine Europäische Verwaltung mit sich bringt. Die Stärkung der demokratischen Kontrolle über die EU-Eigenverwaltung, insbesondere über Kommission und Agenturen, gerade auch bei deren exekutiver Rechtsetzung, bleibt daher ein fortwährender Auftrag bei der weiteren gesetzgeberischen Ausgestaltung der EU-Eigenverwaltung.